Gutachten

Ein Gutachten ist eine Stellungnahme, die mit besonderer Sachkunde, vertieftes Fachwissen und Erfahrung erstellt wird.

Dem Auftrag entsprechend müssen Tatsachen festgestellt werden und die aus Tatsachen gezogenen Schlussfolgerungen und Bewertungen in begründeter, objektiver, systematisch gegliederter und nachvollziehbarer Weise dargestellt werden. Ein Gutachten muss für den Laien nachvollziehbar und für einen Profi nachprüfbar sein.

Juristische Fragen, die insbesondere den Gerichten vorbehalten sind, sind in der Regel nicht in einem Gutachten zu behandeln. Dennoch ist es unvermeidbar, dass verschiedene rechtliche Konstellationen erörtert und gewertet werden müssen.

Gutachten sind insbesondere dann erforderlich, wenn Beteiligte keine Kenntnisse über das zu bewertende Objekt haben und ein umfassendes Bild als Grundlage für Ihre Entscheidungen benötigen, insbesondere wenn diese zur Vorlage bei Gericht, beim Finanzamt oder als Grundlage für die Beleihung bei Banken benötigt wird.

Für folgende Anlässe erstelle ich Ihnen Gutachten:

  • Investitionsentscheidungen

Kauf- und Verkaufsüberlegungen, Kreditvergabe und Gesuche, Beleihungswertbemessung, Investitionsmieten

  • Vermögensaufstellung für Vermögensgemeinschaften

Familienrechtsangelegenheiten, Betreuungs- und Vormundschaftsangelegenheiten, Scheidung, Schenkung und Erbschaften, Mietwertberechnung

  • Steuerliche Zwecke

Nachweis von immobilen Vermögenswerten bei Erbschafts- und Schenkungssteuerangelegenheiten und sonstige Besteuerungsarten,

Nachweis der aktuellen Immobilienvermögen von Unternehmen bei Korrektur der Buchwerte

  • Gerichtsgutachten

Im Zwangsversteigerungsverfahren, Scheidungsauseinandersetzung, Erbschaftsauseinandersetzungen, Vormundschaftsangelegenheiten, und sonstige Vermögensauseinandersetzungen

Immobilienanalysen

Immobilien als Kreditsicherheit nehmen im Rahmen von Bonitätsanalysen oder Kreditwürdigkeitsprüfungen eine Sonderstellung ein. Ein hoher Anteil des in Deutschland ausgereichten Kreditvolumens ist grundpfandrechtlich besichert. Mit Basel II haben sich eine Reihe von unterschiedlichen Analyseverfahren etabliert, um die Risiken aus dem Immobilienkredit zu ermitteln. Hierbei wird die Qualität des zu finanzierenden Objekts, das gleichzeitig die Sicherheit darstellt, näher untersucht. Daher sind in Ergänzung zur Ermittlung des Beleihungswertes, aber auch des Markt- bzw. Verkehrswertes nach § 194 BauGB spezielle Analyseverfahren entwickelt worden, mit denen die Immobilie – als Einzelobjekt oder als Teil eines Immobilienportfolios – mit ihren unmittelbaren und mittelbaren Eigenschaften untersucht wird.

Das Markt- und Objektrating sieht für die unterschiedlichsten Objektarten wie Büro- und Handelsgebäude, Wohnimmobilien sowie Lager- und Logistikflächen ein einheitliches Beurteilungsschema vor. Es gliedert sich in vier Kriteriengruppen Markt, Standort, Objekt und Qualität des Cash Flows. Die entsprechend ihres Einflusses auf die nachhaltige Qualität gewichteten Kriteriengruppen ergeben eine Ergebnisnote, das sogenannte Rating der betreffenden Immobilie nach der TEGoVA.

Für folgende Anlässe erstelle ich Ihnen Immobilienanalysen:

  • Investitionsentscheidungen

Kauf- und Verkaufsüberlegungen, Kreditvergabe und Gesuche, Beleihungswertbemessung, Investitionsmieten

  • Research für Immobilieninvestoren und Kapitalanleger

Expertisen

Ein Vermieter kennt oftmals den Flächeninhalt seines Objekts nicht eindeutig. In den Unterlagen sind Wohn- und Nutzflächen nach Plänen angegeben, aber sie entsprechen nicht immer den tatsächlichen Gegebenheiten. Es können schlichtweg Änderungen in der Bauzeit entstehen die später tatsächlich zu anderen Flächeninhalten führen. Auch können Flächen deshalb variieren, da es unterschiedliche rechtliche Berechnungsgrundlagen gibt.

Leider werden häufig Fehler aus Unkenntnis über die gesetzlichen Grundlagen begangen, die vor Gericht geklärt werden müssen.

Um dies zu vermeiden, biete ich Ihnen an, die vermietbaren Nutz- und Wohnflächen sachgerecht zu ermitteln und für Mieter und Vermieter nachvollziehbar darzustellen.

Für folgende Anlässe erstelle ich Ihnen Expertisen:

  • Vermögensaufstellung für Vermögensgemeinschaften

Familienrechtsangelegenheiten, Betreuungs- und Vormundschaftsangelegenheiten, Scheidung, Schenkung und Erbschaften, Mietwertberechnung

  • Steuerliche Zwecke

Nachweis von immobilen Vermögenswerten bei Erbschafts- und Schenkungssteuerangelegenheiten und sonstige Besteuerungsarten,

Nachweis der aktuellen Immobilienvermögen von Unternehmen bei Korrektur der Buchwerte

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