Expertisen
Ein Vermieter kennt oftmals den Flächeninhalt seines Objekts nicht eindeutig. In den Unterlagen sind Wohn- und Nutzflächen nach Plänen angegeben, aber sie entsprechen nicht immer den tatsächlichen Gegebenheiten. Es können schlichtweg Änderungen in der Bauzeit entstehen die später tatsächlich zu anderen Flächeninhalten führen. Auch können Flächen deshalb variieren, da es unterschiedliche rechtliche Berechnungsgrundlagen gibt.
Leider werden häufig Fehler aus Unkenntnis über die gesetzlichen Grundlagen begangen, die vor Gericht geklärt werden müssen.
Um dies zu vermeiden, biete ich Ihnen an, die vermietbaren Nutz- und Wohnflächen sachgerecht zu ermitteln und für Mieter und Vermieter nachvollziehbar darzustellen.
Für folgende Anlässe erstelle ich Ihnen Expertisen:
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Vermögensaufstellung für Vermögensgemeinschaften
Familienrechtsangelegenheiten, Betreuungs- und Vormundschaftsangelegenheiten, Scheidung, Schenkung und Erbschaften, Mietwertberechnung
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Steuerliche Zwecke
Nachweis von immobilen Vermögenswerten bei Erbschafts- und Schenkungssteuerangelegenheiten und sonstige Besteuerungsarten, Nachweis der aktuellen Immobilienvermögen von Unternehmen bei Korrektur der Buchwerte

