Gutachten

Gutachten

Ein Gutachten ist eine Stellungnahme, die mit besonderer Sachkunde, vertieftes Fachwissen und Erfahrung erstellt wird.

Dem Auftrag entsprechend müssen Tatsachen festgestellt werden und die aus Tatsachen gezogenen Schlussfolgerungen und Bewertungen in begründeter, objektiver, systematisch gegliederter und nachvollziehbarer Weise dargestellt werden. Ein Gutachten muss für den Laien nachvollziehbar und für einen Profi nachprüfbar sein.

Juristische Fragen, die insbesondere den Gerichten vorbehalten sind, sind in der Regel nicht in einem Gutachten zu behandeln. Dennoch ist es unvermeidbar, dass verschiedene rechtliche Konstellationen erörtert und gewertet
werden müssen.

Gutachten sind insbesondere dann erforderlich, wenn Beteiligte keine Kenntnisse über das zu bewertende Objekt haben und ein umfassendes Bild als Grundlage für Ihre Entscheidungen benötigen, insbesondere wenn diese zur Vorlage bei Gericht, beim Finanzamt oder als Grundlage für die Beleihung bei Banken benötigt wird.

Für folgende Anlässe erstelle ich Ihnen Gutachten:

  • Investitionsentscheidungen

    Kauf- und Verkaufsüberlegungen, Kreditvergabe und Gesuche, Beleihungswertbemessung, Investitionsmieten

  • Vermögensaufstellung für Vermögensgemeinschaften

    Familienrechtsangelegenheiten, Betreuungs- und Vormundschaftsangelegenheiten, Scheidung, Schenkung und Erbschaften, Mietwertberechnung

  • Steuerliche Zwecke

    Nachweis von immobilen Vermögenswerten bei Erbschafts- und Schenkungssteuerangelegenheiten und sonstige Besteuerungsarten,

    Nachweis der aktuellen Immobilienvermögen von Unternehmen bei Korrektur der Buchwerte

  • Gerichtsgutachten

    Im Zwangsversteigerungsverfahren, Scheidungsauseinandersetzung, Erbschaftsauseinandersetzungen, Vormundschaftsangelegenheiten, und sonstige Vermögensauseinandersetzungen

Sie benötigen ein Immobiliengutachten oder haben Fragen zu Ihrem Bewertungsanliegen.

Gerne stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung und bespreche Ihr Thema unverbindlich.

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