Gutachten
Gutachten
Ein Gutachten ist eine Stellungnahme, die mit besonderer Sachkunde, vertieftes Fachwissen und Erfahrung erstellt wird.
Dem Auftrag entsprechend müssen Tatsachen festgestellt werden und die aus Tatsachen gezogenen Schlussfolgerungen und Bewertungen in begründeter, objektiver, systematisch gegliederter und nachvollziehbarer Weise dargestellt werden. Ein Gutachten muss für den Laien nachvollziehbar und für einen Profi nachprüfbar sein.
Juristische Fragen, die insbesondere den Gerichten vorbehalten sind, sind in der Regel nicht in einem Gutachten zu behandeln. Dennoch ist es unvermeidbar, dass verschiedene rechtliche Konstellationen erörtert und gewertet
werden müssen.
Gutachten sind insbesondere dann erforderlich, wenn Beteiligte keine Kenntnisse über das zu bewertende Objekt haben und ein umfassendes Bild als Grundlage für Ihre Entscheidungen benötigen, insbesondere wenn diese zur Vorlage bei Gericht, beim Finanzamt oder als Grundlage für die Beleihung bei Banken benötigt wird.
Für folgende Anlässe erstelle ich Ihnen Gutachten:
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Investitionsentscheidungen
Kauf- und Verkaufsüberlegungen, Kreditvergabe und Gesuche, Beleihungswertbemessung, Investitionsmieten
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Vermögensaufstellung für Vermögensgemeinschaften
Familienrechtsangelegenheiten, Betreuungs- und Vormundschaftsangelegenheiten, Scheidung, Schenkung und Erbschaften, Mietwertberechnung
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Steuerliche Zwecke
Nachweis von immobilen Vermögenswerten bei Erbschafts- und Schenkungssteuerangelegenheiten und sonstige Besteuerungsarten,
Nachweis der aktuellen Immobilienvermögen von Unternehmen bei Korrektur der Buchwerte -
Gerichtsgutachten
Im Zwangsversteigerungsverfahren, Scheidungsauseinandersetzung, Erbschaftsauseinandersetzungen, Vormundschaftsangelegenheiten, und sonstige Vermögensauseinandersetzungen

