Häufig gestellte Fragen

Nein, der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt und somit auch nicht öffentlich bestellt.

Der Begriff „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist ein gesetzlich geschütztes Qualitätssiegel.

Für die Bestellung muss eine überdurchschnittliche Sachkunde, persönliche Eignung und Unparteilichkeit bei einer Kammer (IHK Lübeck) nachgewiesen werden.

Eine öffentliche Bestellung unterliegt der Aufsicht der Bestellungskörperschaft und verpflichtet zur Neutralität.

Ich bin von der IHK zu Lübeck öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder nach DIN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige

  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate) und Kopien Urkunden Lasten und
  • Beschränkungen (Wege-, Leitungsrechte, Wohnrechte etc.) – Grundbuchamt Amtsgericht.
  • Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte – Katasteramt.
  • Bauunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Baubeschreibung, Bauberechnungen);
  • Eigene Bauunterlagen oder Bauaktenarchiv beim zuständigen Bauamt
  • Energieausweis (wenn vorhanden)
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, aktueller Wirtschaftsplan, letzte Abrechnung,
  • letzten 3 Protokolle der Eigentümerversammlung – Hausverwaltung
  • Bei Vermietung aktuelle Mietverträge
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Altlastenverzeichnis – zuständige Behörde 
  • Auskünfte Straßenanlieger, Denkmalschutz, Gewässerschutz – zuständige Behörde

Ja, eine rückblickende Begutachtung ist möglich, diese ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Ja, Baumängel oder Bauschäden werden aufgenommen, wenn sie offensichtlich erkennbar sind. für vertiefende Untersuchungen
(öffnen von Bauteilen) werden spezielle Bausachverständige hinzugezogen.

Die Bewertung ist eine Einzelausarbeitung und kann, je nach Beschaffung fehlender Unterlagen, bis zu 3 Monaten Zeit in Anspruch nehmen.

Ja, ein sogenanntes Privatgutachten kann nach Prüfung erstellt werden.

Notieren Sie Ihre Fragen und rufen Sie gerne an. Sie können auch einfach per Email schreiben.

Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie für das Finanzamt, um die Steuerlast korrekt zu ermitteln

Wir vereinbaren einen Termin vor Ort, nehmen das Objekt in Augenschein und beraten Sie zur Notwendigkeit eines Gutachtens

Nein.
Das Gutachten wird auf den Erhebungen der durchgeführten Ortsbesichtigung sowie der vorliegenden Bauakten, Beschreibungen und Ableiten der Daten in der ausgewählten Wertermittlung erstellt.